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- Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII zur Kindertagespflege für die Tätigkeit als Tagesmutter.
- regelmäßige Teilnahme an Kursen zur „Ersten Hilfe bei Babys und Kleinkindern“
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs.1 Nr.1 – Infektionsschutzgesetz
(Lebensmittelhygiene, Infektionsschutz, Erkrankungen) - Weiterbildung Sprachbildung und -förderung in Kita und Tagespflege
- Weiterbildung Sprachentwicklung in den ersten sechs Lebensjahren
- regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsseminaren für Tagespflegepersonen