Qualifikation

  • Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII zur Kindertagespflege für die Tätigkeit als Tagesmutter.
  • regelmäßige Teilnahme an Kursen zur „Ersten Hilfe bei Babys und Kleinkindern“
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs.1 Nr.1 – Infektionsschutzgesetz
    (Lebensmittelhygiene, Infektionsschutz, Erkrankungen)
  • Weiterbildung Sprachbildung und -förderung in Kita und Tagespflege
  • Weiterbildung Sprachentwicklung in den ersten sechs Lebensjahren
  • regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsseminaren für Tagespflegepersonen