- Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII zur Kindertagespflege für die Tätigkeit als Tagesmutter.
- regelmäßige Teilnahme an Kursen zur „Ersten Hilfe bei Babys und Kleinkindern“
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs.1 Nr.1 – Infektionsschutzgesetz
(Lebensmittelhygiene, Infektionsschutz, Erkrankungen) - regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsseminaren für Tagespflegepersonen